Handlungsleitfaden §13 Suchtmittelgesetz an der Schule
Eine Möglichkeit zu helfen, ohne zu strafen:
Der §13 SMG (Suchtmittelgesetz) verpflichtet die Schule, jungen Menschen, die illegale Suchtmittel missbrauchen, gezielte Hilfe anzubieten. Das Gesetz ermöglicht, zu helfen: Ohne zu strafen, ohne Anzeige, ohne Diskriminierung. Hierbei wird vor allem auf eine lösungsorientierte Haltung und ein schulisches Krisenmanagement auf Basis der rechtlichen Vorgaben wert gelegt.