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Nichtraucherschutz an öffentlichen Orten

Österreich liegt im internationalen Vergleich der Europäischen Krebsliga zum Nichtraucherschutz auf dem letzten Platz

Österreich liegt im Ranking der Europäischen Krebsliga zum Nichtraucherschutz (2013) auf dem letzten Platz. Ursachen sind u.a. das unzureichende Rauchverbot, niedrige Steuern und enormer Einfluss der Tabakindustrie auf die Politik.

In Österreich ist das Rauchen in öffentlichen Orten seit 1.1.2005 verboten d. h. an einem Ort, der von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis ständig oder zu bestimmten Zeiten betreten werden kann (siehe § 1 Z 11 Tabakgesetz) z.B. Einkaufszentren, Geschäfte, Büroräume oder ähnliche Räume mit Kunden- oder Parteienverkehr. Rauchverbote gelten auch in ortsfesten und nicht ortsfesten Einrichtungen des Schienen-, Bus-, Flug- und Schiffsverkehrs. Seit dem 1. September 2007 sind die Züge der ÖBB auch rauchfrei.

In Wien ist auch das Rauchen auf Kinderspielplätzen verboten.

Ab Mai 2018 ist das Rauchen in der Gastronomie Geschichte. Jetzt gibt es noch Ausnahmen, die sich  nach der Grundfläche der Gasträumlichkeiten richten (siehe Tabakgesetz § 13a Abs 2 und 3).