Bei einer Beeinträchtigung durch Suchtgift gibt es – im Gegensatz zu einer Beeinträchtigung durch Alkohol – keine Grenzwerte.
Bei Verdacht auf Drogenkonsum beim Lenken oder bei Inbetriebnahme eines Fahrzeugs (auch Fahrrad!) kann die Polizei die betreffende Person zur Polizeiamtsärztin oder zum Polizeiamtsarzt bringen. Diese führen eine Untersuchung durch und können einen Bluttest machen.
Harntests sind in diesem Zusammenhang nur freiwillig möglich; sie sind kein zulässiges Verfahren zum Nachweis von Cannabiskonsum. Aufgrund der ärztlichen Untersuchung und des Bluttests wird festgestellt, ob eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, so kann eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von Euro 581 bis Euro 3.633 ausgesprochen werden. Auch der Führerschein kann für mindestens einen Monat entzogen werden. Bei Verweigerung der Blutuntersuchung beträgt die Geldstrafe zwischen 1.162 und 5.813 Euro. Der Führerschein wird für mindestens 4 Monate entzogen. Besitzer eines Probeführerscheins müssen mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen.