In Österreich gilt die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wird diese Grenze jedoch auf 0,1 Promille herabgesetzt, z.B. bei der Probezeit, bei Übungsfahrten oder bei bestimmen Führerscheinklassen etc.
Wenn ein Alkoholgehalt im Blut von 0,5 bis 0,8 Promille vorliegt, kann es zu einem Vormerkdelikt kommen mit einer
- Geldstrafe: 300 Euro bis 3.700 Euro
Bei der ersten Begehung eines solchen Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen.
Beim Lenken oder bei der Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 bis weniger als 1,2 Promille oder in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand ist mit folgenden Rechtsfolgen (Stand 1.1.2015) zu rechnen:
- Geldstrafe: 800 Euro bis 3.700 Euro
- Entzug: 1 Monat
- Verkehrscoaching * (bei erstmaliger Übertretung)
Liegt der Alkoholgehalt des Blutes von 1,2 bis weniger als 1,6 Promille:
- Geldstrafe: 1.200 Euro bis 4.400 Euro
- Entzug: mindestens 4 Monate
- Nachschulung
Bei einem Alkoholgehalt des Blutes ab 1,6 Promille oder bei der Verweigerung des Alkoholtestes:
- Geldstrafe: 1.600 Euro bis 5.900 Euro
- Entzug: mindestens 6 Monate
- Amtsarzt
- Nachschulung
- Verkehrspsychologische Stellungnahme
Bei einem Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren siehe oesterreich.gv.at
(Quelle: oestereich.gv.at, Stand 26.04.2024)