Angebot für Schulen
Wenn das Thema Sucht oder Drogen aktuell wird, Verdachtsmomente auftauchen oder bekannt wird, dass ein Kind Drogen konsumiert, sind wir für Sie da.
Der §13
Der §13 ermöglicht es einer Schule, an der ein Schüler bezüglich des Konsums illegaler Drogen auffällig wurde, den betroffenen Schüler ohne Anzeige und ohne Einschaltung einer Behörde an eine Drogenberatungsstelle zu überweisen. Falls der Jugendliche diese Beratung annimmt und eine Bestätigung darüber der Schule vorlegt, hat der Vorfall keine weiteren rechtlichen Konsequenzen. Leider sind nur wenige Schulen über diese Vorgangsweise informiert.
Informationsgespräch
Eine Fachperson der Stelle führt mit verantwortlichen Personen der Schule (DirekorenInnen, Lehrerpersonen, Eltern…) ein erstes Gespräch. Hier werden die Situation und der Handlungsbedarf geklärt.