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Das Aufnahmeprozedere

Wie Sie zu einem Therapieplatz in der Therapiestation Carina kommen

1. Persönliche telefonische Kontaktaufnahme des Therapieinteressierten mit dem für die Aufnahmen zuständigen Therapeuten

  • Terminvereinbarung zu einem Erstgespräch

 

2. Erstgespräch

  • Schriftliche Erfassung persönlicher Daten und des Aufnahmeformulars
  • Abklärung der Therapiemotivation und des Krankheitsbildes (diagnostische Erfassung)
  • Erläuterung des Therapiekonzeptes, Hausordnung, etc.
  • Klärung offener Fragen zur Therapie
  • Ausfüllen des Aufnahmeformulars und Mitteilung der erforderlichen Kriterien, welche zur Therapieaufnahme notwendig sind
  • Abklärung der Therapiefinanzierung, Kostenträger für den Therapieaufenthalt (mit dem Hinweis, dass hierfür eine Beratungsstelle in Anspruch genommen werden kann)
  • Abgeschlossener körperlicher Entzug (wird von den Beratungsstellen organisiert, vom Patienten oder von unserer Seite.) Das Ende des körperlichen Entzugs muss mit einem nahtlosen Übergang in unsere Einrichtung verbunden sein
  • Größere medizinische Eingriffe sollten vor Therapieantritt erfolgen, ebenso komplette Zahnsanierungen
  • Bis zum Zeitpunkt der Aufnahme wird dem zukünftigen Patienten eine Zwischenbetreuung in einer Beratungsstelle oder bei einem/r Psychotherapeuten/Psychologen empfohlen
  • Der Patient bekommt eine Kopie des ausgefüllten Aufnahmeformulars mit. Die Gültigkeit dieser Daten werden bei Bekanntgabe des definitiven Aufnahmetermins nochmals von uns mit dem zukünftigen Patienten überprüft.

 

3. Ein regelmäßiger Kontakt (telefonisch oder schriftlich) mit unserer Einrichtung über die gesamte Wartezeit – wird individuell vereinbart.

 

4. Zusendung des Lebenslaufes an unsere Einrichtung innerhalb eines Monats

  • Beschreibung des Weges in die Sucht und Abhängigkeit

 

5. Aufnahme des Patienten zur stationären Therapie mit der Abgabe der erforderlichen Dokumente und Formulare

  • Aktueller Meldezettel (darf nicht älter als 14 Tage sein)
  • Rezeptgebührenbefreiung
  • Medizinische Befunde, Medikamentenverordnung
  • Beschluss bei Gerichtspatienten
  • Sollte das Land oder der Bund die Kosten der Therapie übernehmen, ist eine Kopie der Bewilligung bei der Aufnahme in die Therapiestation mitzubringen

 

Bei Patienten aus dem Südtirol:

  • Gesundheitskarte
  • Bestätigung der Übernahme der Aufenthaltskosten durch die jeweilige Autonome Provinz
  • Eventueller Bescheid über genehmigtes Taschengeld vom zuständigen Sozialsprengel