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Jugendschutz in Österreich

Tabakwaren dürfen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht angeboten, weitergegeben oder überlassen werden.

In den meisten Ländern Europas existiert ein Tabakabgabeverbot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren schon seit mehreren Jahren. Nur in wenigen Ländern der Europäischen Union wie z. B. in Österreich liegt das Schutzalter tiefer (siehe Grafik “Tabakabgabeverbote in Europa” des Bundesamtes für Gesundheit Schweiz).

Vorarlberger Jugendgesetz: „Alkoholische Getränke und Tabakwaren dürfen Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr [...] nicht angeboten, weitergegeben oder überlassen werden.“ Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sind die Abgabe und der Konsum von Tabak in allen Bundesländern noch bis Mitte 2018 erlaubt. Denn nach dem Beschluss vom 31.3.2017 ist ab Mitte des Jahres 2018 das Rauchen für Jugendliche bis 18 in allen Bundesländern verboten.  Das Verbot soll von einer Reihe von Präventionsmaßnahmen begleitet werden.

Jedoch gilt ausnahmslos ein Rauchverbot in Räumen für Unterricht, Fortbildung, Verhandlungen, im Schulsport und in Mehrzweckhallen.