Das Ambulanzkonzept
Während zuvor ausschließlich stationäre Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlungen zur Anwendung gekommen sind, hat sich nunmehr die ambulante Therapie als wichtige Behandlungsform etabliert und nimmt innerhalb des Betreuungsangebotes für alkoholmissbrauchende und -abhängige Patienten einen immer bedeutenderen Stellenwert ein. Gründe dafür sind ein in der Medizin generell festzustellender Trend zur ambulanten und tagesklinischen Versorgung, die Notwendigkeit der Verkürzung und nach Möglichkeit Substituierung der stationären Entwöhnungsbehandlung, frühere Kontaktierungen der Suchtkranken mit dem Hilfssystem, vermehrter Wunsch der Patienten nach berufsbegleitender Therapie, Zunahme der Vor- und Nachbehandlungen, Steigerung der Kriseninterventionen, verbesserte medizinische Möglichkeiten und Vorteile der ambulanten Therapie hinsichtlich Aufwand und Zeitersparnis. Die ambulante Behandlung bietet die Chance der realitätsnahen Erprobung erlernter Fähigkeiten und die Möglichkeit berufs- und familienbegleitender Therapiemaßnahmen.
Die Behandlung der Alkoholabhängigkeit lässt sich schematisch von Kontakt-, Entgiftungs-, Entwöhnungs- und Nachsorgebehandlung differenzieren. Spezialisierte Fachambulanzen haben in sämtlichen Therapieabschnitten eine wichtige Funktion.
Als Indikation zur ambulanten Rehabilitation Alkoholabhängiger nennt die Rahmenvereinbarung Folgendes: Relativ intaktes soziales Umfeld, Bereitschaft und Fähigkeit zur Suchtmittelabstinenz, Fähigkeit und Motivation zur aktiven Mitarbeit, regelmäßigen Teilnahme sowie zur Einhaltung des Therapieplans, ausreichende berufliche Integration und stabile Wohnsituation.
Einschlusskriterien für die ambulante Behandlung: Schädlicher Gebrauch oder Abhängigkeit von Alkohol nach ICD – 10 – Kriterien, Bereitschaft des Patienten zur Abstinenz, Bereitschaft des Patienten, Hilfe anzunehmen und die anstehenden Probleme und Konflikte zu bewältigen, Fähigkeit zur aktiven Mitarbeit, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und Akzeptanz der Behandlungsregeln und des Therapieablaufs in der Ambulanz.
Als Ausschlusskriterien werden Folgende angeführt: Schwere körperliche und neurologische Folgeschäden, psychiatrische Störungen, die nur stationär zu behandeln sind, z.B.: akute Psychose, Suizidgefahr, Fehlen sozialer Integration, fehlende Behandlungsbereitschaft oder Notwendigkeit der Herausnahme aus dem pathogenen Milieu.